Ihre Fragen u. Antworten
Motorroller
Fahrrad
eRad
Motorroller
- Führerschein: Ganz ohne Führerschein geht es nicht. Motorroller mit 50 ccm können Sie mit Ihrem Autoführerschein fahren. Selbstverständlich geht auch der Autoführerschein mit 17 Jahren oder der Mopedschein vollkommen aus.
- Helmpflicht: Selbstverständlich, in Deutschland gilt die Helmpflicht! Obendrein dient es Ihrer eigenen Sicherheit, denn Sie sollten im Falle eines Sturzes geschützt sein. Welcher Helm dann der Beste, oder Schönste, oder Beides in sich vereint, sagen Ihn unsere Berater an den Standorten. Wir raten Ihnen auch das Tragen von wetterfester und sicherer Bekleidung, die selbstverständlich auch bei uns verliehen wird.
- Mitnahme Sozia oder Sozius: Selbstverständlich können Sie auf unseren Rollern auch eine zweite Person mitnehmen. Aber auch sie, oder er – sollte einen Helm und geeignete Kleidung tragen.
- Gänge schalten: Unsere Motorrroller und Scooter - ob 50 ccm, oder auch 125 ccm – verfügen über eine stufenlose Automatik. So müssen Sie keine Gänge einlegen, keine Kupplung schleifen lassen oder gar hoch-, oder runterschalten. Einfach Gas geben und der Roller setzt sich in Bewegung und durch das Bremsen mit der Hinterradbremse (links am Lenker), oder Vorderradbremse (rechts am Lenker) verringern Sie Ihre Geschwindigkeit – einfacher und risikoloser geht es nicht!
- Tanken: Sie bekommen das Fahrzeug bei der Übergabe mit vollem Tank, so dass Sie sich sofort auf Tour begeben können. Bitte erkundigen Sie sich an unseren Standorten über die nächste Tankstelle, um bei der Rückgabe das Fahrzeug auch wieder mit vollem Tank abgeben zu können.
Fahrrad
- Helm: Gesetzlich vorgeschrieben ist das Tragen von Helmen auf Fahrrädern nicht, aber aus unserer Sicht empfehlenswert.
- Versicherung: Selbstverständlich haben Sie eine Kaskoversicherung auf Ihrem Fahrrad. Sie tragen im Schadensfall lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 €.
- Kindersitze: Ja , Sie können bei uns auch Kindersitze oder Kinderanhänger mieten, damit der familiären Fahrradtour nichts im Weg steht.
eRäder
- Führerschein: Nein – dafür benötigt man keinen Führerschein, da es sich ja um ein Fahrrad handelt. Mit elektrischer Unterstützung – ja – aber immer noch ein Fahrrad. Aber dass man sich dennoch an die StVO hält – versteht sich von selbst, oder?
- Helm: Nun – gesetzlich vorgeschrieben ist das Tragen von Helmen beim Fahren von eRädern nicht, aber wir empfehlen es auf jeden Fall. Einerseits ist man im Falle eines Unfalls geschützt, andererseits muß man bedenken, dass eRäder durchaus Geschwindigkeiten von 40 km/h und mehr erreichen können. Das man dann im Falle des Falles was auf dem Kopf haben sollte, steht außer Frage!
- Orte: Ich darf mit dem Elektro-Fahrrad an all den Stellen fahren, an denen ich sons auch mit dem Fahrrad fahren darf oder muß.
- Pedale: Na klar.
- Fahrzeit: Das hängt zum einen von der Größe des Akkus und der Effizienz des Motors ab, aber auch vom Gelände und nicht zuletzt von Ihnen. Sie können in der Beschreibung unserer eBikes die Angaben der Hersteller finden. Sollten Sie ins Elbsandsteingebirge fahren, werden Sie nicht soweit kommen wie bei einer Fahrt Elbabwärts. Sie können mit Ihrem Fahrverhalten die Reichweite maßgeblich beeinflussen. Wer sich mit maximaler Unterstützung “ziehen” lässt, dem geht auch eher der Strom aus.
- Bezeichnungen: Da keiner so richtig weis, was er sagen soll, denkt sich jeder etwas anderes aus. eRad, e-Rad, eBike, e-Bike, Elektrofahrrad, elektrounterstütztes Fahrrad, Pedelec – alles eins. Das sind Fahrzeuge, die Ihre Trittkraft bis 25 km/h unterstützen.Bei S-Pedelecs sieht das schon anders aus. Diese fahren selbstständig bis 20 km/h und unterstützen die Tretkraft bis 45 km/h .
- Akku: Nein, natürlich nicht.